¹) Die angegebene Gewässergröße bezieht sich nach unseren Erfahrungswerten auf eine Gewässergüte gemäß „Roter Liste“. Einflußgrößen wie Gewässertiefe, Grundwasserzuläufe, Schlammdicke, fischgiftige Substanzen, Nährstoffeinleitungen müssen im Einzelfall gesondert berücksichtigt werden